Unser Menschenbild und unsere Grundhaltung

Unser Menschenbild und unsere Grundhaltung als (Lern-)Dienstleister gründen sich aus der Würde, Mündigkeit, Einzigartigkeit und Souveränität jedes einzelnen Menschen, basierend auf den internationalen Menschenrechten.

  • Wertschätzung und Akzeptanz sind grundlegende Voraussetzungen für positive Veränderungsprozesse.
  • Notwendige Ressourcen für eine Veränderung sind im Menschen selbst zu finden.
  • Jeder Mensch verdient Respekt und Wertschätzung.
  • Jeder Mensch sieht die Welt aus seinem persönlichen und individuellen Blickwinkel, als subjektives Wesen (vgl. Konstruktivismus).
  • Jeder Mensch hat Stärken und Schwächen. Wer sich seiner beiden Seiten bewusst ist, stärken- und zielorientiert handelt, kann persönlich und beruflich ein sehr erfolgreiches Leben führen.
  • Jeder Mensch kann einen anderen Menschen ergänzen und für diesen eine Unterstützung sein.
  • Der Mensch ist auf ein Gegenüber ausgerichtet und entwickelt sich in der Auseinandersetzung mit dem Gegenüber.
  • Jeder Mensch muss nicht Sichtweisen teilen. Es gehört zu unserer professionellen Einstellung, diese Neutralität zu wahren.
  • Jeder Mensch ist autonom.
  • Jeder Mensch ist selbstorganisiert

Was Sie von uns während der gemeinsamen Arbeit erwarten können:

  • Erfahrung und Augenhöhe
  • Qualifikation und Weiterbildung
  • Professionalität und Unabhängigkeit
  • Supervision und Intervision
  • Evaluierung
  • Ideologiefreiheit
  • Liebe und Faszination
  • Bindungsfähigkeit und emotionale Flexibilität
  • Emotionale Intelligenz

Wir sind auch Mitglied der Charta der Vielfalt!

Zeichen setzen – Vielfalt nutzen!

Die Charta der Vielfalt ist eine Initiative zur Förderung der Wertschätzung gegenüber allen Mitgliedern der Gesellschaft – unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, Herkunft und Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion und Weltanschauung sowie körperlicher oder geistiger Behinderung.

Weitere Informationen unter: https://www.wko.at/site/Charta-der-Vielfalt/

Wir sind auch Mitglied der WKO ARGE proEthik!

Auszug: Ethik- und Verhaltenskodex – ARGE proEthik

Die Arbeitsgemeinschaft proEthik teilt die Grundsätze der Wirtschaftskammern Österreichs und betont deren Bedeutung für eine zukunftsorientierte und sozialverträgliche wirtschaftliche Entwicklung. Sie anerkennt den Stellenwert von Leistung und Solidarität, unterstreicht die Notwendigkeit, europäisch zu denken und international zu agieren, verweist auf die wichtige Rolle von Selbstverwaltung und Subsidiarität als Grundlage einer effizienten Wirtschaftsförderung, begrüßt die Sozialpartnerschaft als Chance, den Wandel aktiv zu gestalten, und bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung.

Angesichts von Globalisierung, undurchsichtigen Eigentümerstrukturen und der Aufdeckung verwerflicher Geschäftspraktiken durch die Medien, sinkt das Vertrauen vieler Menschen in den Wert der Marktwirtschaft. Die Arge proEthik ist überzeugt, dass dieses Vertrauen durch vorbildhaftes wirtschaftsethisches Verhalten als Voraussetzung für nachhaltiges redliches Wirtschaften, wieder gestärkt werden kann. Die Mitglieder der Arge proEthik legen durch ihren freiwilligen Beitritt das vertrauensbildende Bekenntnis ab, sich im täglichen Geschäftsverkehr gegenüber Kunden, Partnern, Geschäftsfreunden, Konkurrenten und der Allgemeinheit nach folgenden Grundsätzen zu richten:

1. Die Mitglieder der ARGE proEthik verpflichten sich, die Interessen ihrer Kunden mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu beachten.

2. Anderen Unternehmern gegenüber verhalten sie sich so, wie sie es billigerweise von einem redlichen Unternehmer gegenüber sich selbst erwarten dürfen.

3. Für die Mitglieder der ARGE proEthik hat die Ausgewogenheit zwischen Kunden- und eigener Zufriedenheit oberste Priorität. Um dieses Ziel zu erreichen, sind für sie höchste Professionalität, Kenntnis und Anwendung des Stands der Technik, Anpassung an die Kundenbedürfnisse sowie eine zügige Vertragserfüllung und korrekter Umgang mit den Kunden eine Selbstverständlichkeit.

4. Die Mitglieder der ARGE proEthik vermeiden es, durch bewusste Handlungen oder Unterlassungen bei ihren Kunden Erwartungen in Bezug auf ihre Produkte und ihre Leistungsfähigkeit oder -bereitschaft zu erwecken, die nicht der Wahrheit entsprechen. Sie achten auf die Übereinstimmung ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit den allgemein anerkannten grundlegenden Werten unserer Gesellschaft.

5. Alle Handlungen, die der Erfüllung eines Vertrages dienen, stehen in Einklang mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen.

6. Übernommene Verpflichtungen werden nach den Grundsätzen der Vertragstreue, Korrektheit, Ehrlichkeit, Transparenz und Professionalität erfüllt.

7. Sollten den Mitgliedern der ARGE proEthik Umstände bekannt werden, die – wenn auch ohne ihr Verschulden – eine vereinbarungsgemäße Erfüllung des Vertrages gefährden könnten, weisen sie ihre Kunden unverzüglich darauf hin.

8. Sollten ihnen Umstände bekannt werden, aufgrund derer eine vereinbarungsgemäße Erfüllung des Vertrages dem Kunden zum Nachteil gereichen könnte, trifft sie eine unverzügliche Hinweis- und Warnpflicht.

9. Die Mitglieder der ARGE proEthik sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen von ihren Kunden anvertrauten Angelegenheiten und sonstige ihnen bekannt gewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Kunden liegt, verpflichtet. Insbesondere geben sie weder entgeltlich noch unentgeltlich Informationen über Kunden und Kundenverhalten weiter.

10. Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht bei strafrechtlich relevanten Beeinträchtigungen oder Gefahren für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Eigentum Dritter.

11. Die Mitglieder der ARGE proEthik bekennen sich zum freien Wettbewerb unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

12. Wenn ein Mitglied der ARGE proEthik zur Erfüllung eines Vertrages mit einem anderen Unternehmen kooperiert, anerkennt es dieses als gleichberechtigten Partner und behandelt es mit Respekt. Sollte es jedoch die Möglichkeit erkennen, dass Kundeninteressen durch den Partner beeinträchtigt werden, ergreift es geeignete Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahr. Es vermeidet daher die Zusammenarbeit mit ihm als unzuverlässig bekannten Unternehmen.

13. Die Mitglieder der ARGE proEthik wenden keine ungesetzlichen oder unredlichen Mittel an, um zu Informationen, Geschäften, Aufträgen der öffentlichen Hand bzw. zu Informationen über Geschäftsgeheimnisse ihrer Mitbewerber zu gelangen. Sollte ein Mitarbeiter eines anderen Unternehmens einem Mitglied der ARGE proEthik solche Informationen anbieten, nimmt das Mitglied diese nicht an, sondern informiert unverzüglich die Leitung des betroffenen Unternehmens.

14. Hat sich eine Aktiengesellschaft dem OCGK – Österreichischer Corporate Governance Kodex (Austrian Code of Corporate Governance) unterworfen, hält sie sich an dessen Regeln.

15. Die Mitglieder der ARGE proEthik unterlassen alle Diskriminierungen aufgrund von Alter, Gesundheit, Geschlecht, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Herkunft, Sprache, Abstammung, Hautfarbe, Ethnie oder Staatsangehörigkeit, religiöser oder politischer Anschauung sowie der sozialen Zugehörigkeit.

Die ARGE proEthik erwartet von allen ihren Mitgliedern, dass sie diese Regeln in ihrem alltäglichen Geschäftsleben umsetzen und alle Verhaltensweisen unterlassen, die geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in diesen Kodex zu untergraben.